Offenbach an der Queich ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
6311 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76877
Vorwahl
06348
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Offenbach an der Queich
Hauptstraße 1
76877 Offenbach an der Queich
2. Bürgeramt Offenbach an der Queich
Hauptstraße 1
76877 Offenbach an der Queich
3. Ordnungsamt Offenbach an der Queich
Hauptstraße 1
76877 Offenbach an der Queich
Gemeinde Offenbach an der Queich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Offenbach an der Queich betreffen die Erweiterungspläne der Maismühle in Freimersheim, die sich jedoch auf Offenbach an der Queich auswirken. Der Betreiber der Maismühle, Cornexo, expandiert nach Offenbach an der Queich, um dort die Produktion von glutenfreien Nahrungsmitteln aufzubauen und Silos zu errichten, die in Freimersheim abgelehnt wurden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.